{"id":24997,"date":"2023-07-24T14:30:05","date_gmt":"2023-07-24T12:30:05","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.mi.hdm-stuttgart.de\/?p=24997"},"modified":"2023-07-24T14:33:49","modified_gmt":"2023-07-24T12:33:49","slug":"digitaler-nachlass-was-bleibt-zuruck-wenn-wir-gehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.mi.hdm-stuttgart.de\/index.php\/2023\/07\/24\/digitaler-nachlass-was-bleibt-zuruck-wenn-wir-gehen\/","title":{"rendered":"Digitaler Nachlass &#8211; Was bleibt zur\u00fcck, wenn wir gehen?"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Digitalisierung hat unser Leben in den letzten Jahren stark gepr\u00e4gt. Allein in Deutschland sind bereits 87% aller Menschen ab zehn Jahren online [1]. Wir teilen unser Leben auf sozialen Netzwerken, nutzen Online-Banking und speichern unsere wertvollen Erinnerungen in der Cloud. Doch was geschieht mit all unseren digitalen G\u00fctern, sobald wir nicht mehr da sind? Heutzutage ist unser digitaler Nachlass genauso wichtig wie unsere materiellen Besitzt\u00fcmer. Doch das ist vielen nicht bewusst, weshalb sich viel zu wenig Menschen mit ihrem digitalen Erbe auseinandersetzen und Vorkehrungen treffen.&nbsp;In diesem Blogeintrag besch\u00e4ftigen wir uns mit der Frage, wie mit dem digitalen Nachlass<em> <\/em>umgegangen werden kann und welche Vorkehrungen bereits zu Lebzeiten getroffen werden k\u00f6nnen, um die Verwaltung f\u00fcr Hinterbliebene und Erben zu erleichtern. Dabei werden Fragestellungen zur digitalen Hinterlassenschaft einer Person aufgeworfen und Herausforderungen in Bezug auf soziale Netzwerke beschrieben. Der Blogeintrag schlie\u00dft mit einem spekulativen Blick in die Zukunft und der Frage nach einer virtuellen Existenz nach dem Tod.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Definition &amp; erste Fragestellungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Begriff &#8220;digitaler Nachlass&#8221; beschreibt keine erbrechtliche Sonderkategorie, sondern bezieht sich auf die gesamte digitale Hinterlassenschaft einer Person. Dazu geh\u00f6ren u.A. [2] [3]:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Software (z.B. installierte Programme und Softwarelizenzen)<\/li>\n\n\n\n<li>Lokal gespeicherte Dokumente, Bilder, Musik, Videos, HTML-Files<\/li>\n\n\n\n<li>Dateien in Cloud-Diensten<\/li>\n\n\n\n<li>Digitale G\u00fcter in Form von elektronischen B\u00fcchern und heruntergeladenen Musikdateien<\/li>\n\n\n\n<li>Virtuelles Geld und Geldb\u00f6rsen mit Guthaben auf elektronischen Plattformen (z.B. Kryptow\u00e4hrung, Guthaben bei PayPal)<\/li>\n\n\n\n<li>Profile in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram etc.) inklusive der hinterlassenen Daten<\/li>\n\n\n\n<li>Virtuelle Inhalte von Spielkonten (z.B. Guthaben in Fortnite)<\/li>\n\n\n\n<li>Pers\u00f6nliche Konten mit eigenen Daten (z. B. Konten bei Online-Banken und digitalen Bezahldiensten, E-Mail-Konten, Blogs, Urheberrechte, Rechte an Webseiten und Domainnamen, eigener Online-Handel, YouTube-Accounts, etc.)<\/li>\n\n\n\n<li>Bestehende kostenpflichtige Vertragsbeziehungen mit Online-Dienstanbietern (z.B. Netflix, Amazon, etc.) uvm.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gesetzliche Lage<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich werden alle digitalen Nachlassgegenst\u00e4nde von den Erben, wenn vom Erblasser nicht unterbunden, gem\u00e4\u00df den allgemeinen erbrechtlichen Gesetzen \u00fcbernommen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass sich nicht alle erworbenen digitalen G\u00fcter, wie z.B. E-Books oder Musikdateien, vererben lassen. Dies steht in Verbindung mit der allgemeinen Gesch\u00e4fts- oder Nutzungsbedingungen des Anbieters. Dort wird dem Nutzer meistens nur ein einfaches Nutzungsrecht gew\u00e4hrt, welches sich nicht \u00fcbertragen l\u00e4sst. Zudem wird oft explizit erw\u00e4hnt, dass der Nutzer zu keinem Eigent\u00fcmer wird. Dies hat zur Folge, dass sich diese digitalen G\u00fcter nicht vererben lassen [1].<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Online-Vertragsbeziehungen, wie z.B. einem Netflix-Abonnement, \u00fcbernehmen die Erben dieselben Rechte und Pflichten wie der Verstorbene vor ihnen. Dies bedeutet, dass kostenpflichtige Vertr\u00e4ge oder Abos weiterlaufen und nun vom Erben bezahlt werden m\u00fcssen. Der Erbe kann nun entscheiden, wie mit dem Vertrag umzugehen ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Und was passiert, wenn die Accounts der verstorbenen Person nicht bekannt sind oder Passw\u00f6rter dazu fehlen?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Ist es dem Erben nicht m\u00f6glich, Zugriff zu den vererbten Inhalten zu erlangen, wird es schwierig. Besonders, wenn die Accounts erst gar nicht bekannt sind, stellen sich viele Fragen: Erreichen das E-Mail-Postfach unbemerkt weiterhin Gutscheine von Modegesch\u00e4ften und Gl\u00fcckw\u00fcnsche zum Geburtstag? Und was passiert mit den Spuren im Netz, die nicht einfach wieder aus einer Datenbank gel\u00f6scht werden k\u00f6nnen? Es geht um digitale Inhalte, die sich nicht &#8211; vergleichbar mit dem Tagebuch &#8211; ausschlie\u00dflich zu Hause auf der Festplatte oder einem Datentr\u00e4ger befinden, sondern auf einem oder mehreren fremden Servern. Cookies, diverse Token, gespeicherte IP-Adressen, verlinkte Bilder, E-Mail-Adressen auf Spam-Listen &#8211; ein spurloses Ableben scheint heutzutage gar nicht mehr m\u00f6glich zu sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sozialen Medien &amp; Herausforderungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Bereich der sozialen Medien besitzen die Erben die M\u00f6glichkeit, den Blog, die Social-Media-Accounts oder die Webseite des Verstorbenen weiterzuf\u00fchren. Hierbei sollte nur beachtet werden, dass die Erben darauf hinweisen m\u00fcssen, dass der fr\u00fchere Nutzer verstorben ist und das Konto nun von den Erben gef\u00fchrt wird. Dies kann durch eine \u00c4nderung des Benutzernamens oder durch eine Anmerkung auf der Startseite passieren [2].&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Was einfach klingt, ist es in der Realit\u00e4t jedoch oft nicht. Auskunft, Besitzrecht vs. Pers\u00f6nlichkeitsrecht, Datenschutz und Fernmeldegeheimnis: Die Anspr\u00fcche beteiligter Personen und Provider sind vielschichtiger als vielleicht erstmals angenommen. Im Fall einer m\u00f6glicherweise durch Suizid verstorbenen minderj\u00e4hrigen Tochter erhielten die Eltern erst nach einer langen Auseinandersetzung mit Facebook vor dem Bundesgerichtshof Zugriff zu ihrem Profil. Facebook berief sich dabei auf den Datenschutz und auf das Fernmeldegeheimnis, also auf die Rechte der anderen Nutzer, die mit der Tochter kommuniziert hatten [8, 9]. F\u00fcr solche F\u00e4lle, in denen der digitale Nachlass vom Erblasser nicht eindeutig geregelt ist, gibt es in der Regel keine einfache rechtliche L\u00f6sung.<\/p>\n\n\n\n<p>Beim Thema soziale Medien stellt sich f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen jedoch noch eine ganz andere Frage: Was passiert mit den Urlaubsbildern oder personalisierten Inhalten der verstorbenen Person? Soll die Erinnerung in Form eines Profils und damit einer virtuellen Form des Verstorbenen erhalten bleiben? Wie soll die Au\u00dfenwirkung des Toten im Internet sein? Was charakterisiert ihn, wenn nur noch eine virtuelle H\u00fclle \u00fcbrig bleibt? Regelungen \u00fcber solche Fragen bleiben h\u00e4ufig vor dem Todesfall unbeantwortet. In Zeiten von TikTok, Instagram &amp; Co. werden diese Fragen jedoch relevanter denn je: Denn es geht nicht mehr nur um Fotoalben und analoge Medien &#8211; mit jedem Klick erweitert sich das Netz aus Informationen und Daten, die pl\u00f6tzlich verwaltet werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um ihren Nutzern den digitalen Nachlass zu erleichtern, bieten einige soziale Medien daher verschiedene M\u00f6glichkeiten, diesen vorzeitig zu regeln. Diese sehen wie folgt aus [4]:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Facebook\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei den Nutzereinstellungen kann ein Nachlasskontakt f\u00fcr die Regelung des digitalen Erbes eintragen sowie eingestellt werden, ob das Profil nach dem Tod gel\u00f6scht oder in den \u201eGedenkzustand\u201c versetzt werden soll [7].&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Zus\u00e4tzlich kann der Gedenkzustand auch durch die Vorlage der Sterbeurkunde veranlasst werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Gedenkzustand kann das Profil nicht mehr ge\u00e4ndert werden, daf\u00fcr k\u00f6nnen Facebook-Freunde je nach Privatsph\u00e4re-Einstellungen Erinnerungen mit dem Verstorbenen teilen.<\/li>\n\n\n\n<li>Au\u00dferdem k\u00f6nnen unmittelbare Familienangeh\u00f6rige die L\u00f6schung des Facebook-Accounts beantragen. Hierf\u00fcr m\u00fcssen jedoch entsprechende Dokumente vorgelegt werden, um den Todesfall und das Erbrecht vorzuweisen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Google\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Im Kontoinaktivit\u00e4tsmanager k\u00f6nnen bis zu 10 Personen angegeben werden, die bei l\u00e4ngerer Inaktivit\u00e4t des Kontos benachrichtigt werden und auf das Konto zugreifen d\u00fcrfen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Alternativ kann in diesem Manager auch die L\u00f6schung des Kontos eingestellt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Twitter\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Ableben kann vom Erbe des digitalen Nachlasses oder von unmittelbaren Familienangeh\u00f6rigen angezeigt werden. Anschlie\u00dfend wird das Twitter-Konto inaktiv gehalten und innerhalb eines Monats gel\u00f6scht. Auch hierf\u00fcr m\u00fcssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden, um den Tod zu legitimieren.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Apple\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Apple Accounts lassen sich nicht \u00fcbertragen. Mit dem Tod endet auch das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Erblasser und Apple. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Erben keinen Anspruch auf das Konto haben.<\/li>\n\n\n\n<li>Apple bietet jedoch die M\u00f6glichkeit, in den Einstellungen einen Nachlasskontakt zu hinterlassen, welcher im Todesfall auf die Daten in der iCloud zugreifen kann [1].<\/li>\n\n\n\n<li>Mit der Sterbeurkunde k\u00f6nnen die Inhalte sowie das Konto selbst gel\u00f6scht werden [4].<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Instagram\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00dcber ein Formular kann das Konto in den Gedenkzustand versetzt oder komplett gel\u00f6scht werden. Hierf\u00fcr wird die Sterbeurkunde oder die Todesanzeige ben\u00f6tigt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>WhatsApp, eBay &amp; Co.\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Hier gibt es keine explizite Nachlassregelung im Nutzungsvertrag.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Falls es innerhalb einer Plattform keine Regelungen f\u00fcr den Nachlass gibt, k\u00f6nnen Sie als Familienangeh\u00f6riger oder Erbe immer den Dienst kontaktieren und einen amtlichen Nachweis \u00fcber den Tod des Erblassers und der Erbschaft vorlegen, um Zugang zu dessen Konto zu beantragen. Dennoch ist wichtig zu erw\u00e4hnen, dass sich die M\u00f6glichkeiten der digitalen Nachlassverwaltung stetig \u00e4ndern. Aufgrund dessen sollte man stets die neuesten Richtlinien und AGBs von den Online-Diensten, die man nutzt, anschauen, damit man stets auf der sicheren Seite ist [3]<strong>.<\/strong> Bei mehreren hundert Accounts und Konten, wird diese Arbeit schnell un\u00fcberschaubar. Ganz zu schweigen von dem Aufwand, der dahinter steht, alle Konten und Profile zu verwalten oder ggf. zu deaktivieren. Stellt man sich dann noch vor, dass die verstorbene Person keinen Passw\u00f6rter-Manager besitzt, wichtige Dokumente auf mehreren Festplatten unsortiert verstreut sind oder im schlimmsten Fall nicht mal den Zugang zum PC oder Handy irgendwo zug\u00e4nglich gemacht hat &#8211; dann wird der digitale Nachlass meist unzumutbar f\u00fcr die Hinterbliebenen. Kommen dann noch Unwissen und fehlende Kenntnisse hinzu, wird es besonders schwer. Wie wird denn so eine E-Mail-Adresse abgeschaltet? Welche Firma steckt denn \u00fcberhaupt dahinter? Und wie kommt man an die verschl\u00fcsselten Daten auf dem NAS-Server? Stellt man sich als Angeh\u00f6rige diesen Herausforderungen kann in Trauer auch eine einfache automatisierte E-Mail richtig wehtun:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>\u201cDanke, dass Sie unseren Fotoservice in Anspruch genommen haben, um Ihre liebsten Erinnerungen festzuhalten. Wir bedauern sehr, dass Sie sich nun dazu entschieden haben, uns zu verlassen. Wir hoffen, wir k\u00f6nnen Sie in Zukunft wieder begr\u00fc\u00dfen, um zuk\u00fcnftige tolle Momente gemeinsam zu erleben und festzuhalten.\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>Automatisierte Abschiedsmail von der FotoService GmbH an Manfred M., 52 Jahre, vor Kurzem verstorben. Seine Frau hat das Konto bei der FotoService GmbH f\u00fcr ihn geschlossen.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Empfehlungen f\u00fcr\u2026<\/h2>\n\n\n\n<p>Um einen m\u00f6glichst reibungslosen und einfachen \u00dcbergang f\u00fcr sp\u00e4tere Erben zu schaffen, werden die folgenden Empfehlungen zum digitalen Nachlass sowohl f\u00fcr Erblasser als auch f\u00fcr Erben gegeben [2]. Wichtig dabei ist zu erw\u00e4hnen, dass dies unter anderem Empfehlungen sind, was der Einzelne zu Lebzeiten tun kann, um sp\u00e4tere Probleme zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u2026den Erblasser<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zu Beginn soll durch eine letztwillige Verf\u00fcgung geregelt werden, was nach dem Tod mit dem digitalen Nachlass geschieht. Dies kann beispielsweise durch die Errichtung eines Testaments erfolgen. Dort lassen sich zus\u00e4tzliche Bestimmungen treffen:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Es k\u00f6nnen ein oder mehrere Erben f\u00fcr den digitalen Nachlass benannt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Au\u00dferdem k\u00f6nnen einzelne Erben bestimmte digitale Inhalte zugewiesen bekommen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen den Erben durch Auflagen vorgeschrieben werden, wie diese im Todesfall mit den vererbten digitalen G\u00fctern umgehen sollen (z.B. die L\u00f6schung eines Kontos).<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Hierbei ist wichtig zu erw\u00e4hnen, dass wenn keine Regelung bez\u00fcglich des Erbes des digitalen Nachlasses getroffen wurde, der Universalerbe automatisch den digitalen Nachlass erbt. Werden keine Regelungen getroffen, bekommt der Universalerbe das Recht \u00fcber die digitalen Daten, wodurch der Verstorbene sein Recht, wie mit seinen Daten umgegangen wird, verliert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren gibt es auch Unternehmen, Anw\u00e4lte, Nachlassdienstleister und Verbraucherzentralen, die eine kommerzielle Verwaltung f\u00fcr den digitalen Nachlass anbieten. Dies kann in Erw\u00e4gung gezogen werden, wenn Hilfe ben\u00f6tigt wird oder die Erben weder vertrauensw\u00fcrdig noch onlineaffin sind, jedoch sollte man sich davor \u00fcber den genauen Leistungs- und Kostenumfang informieren [4] [5] [6].&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\">\n<li>Zus\u00e4tzlich sollten in einem Dokument oder auf einem Blatt Papier alle Zugangsdaten zu den Online-Nutzerkontos zusammengestellt und regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert werden. Es ist dabei wichtig, in einem weiteren Dokument oder auf einem Blatt Papier festzuhalten, was im Todesfall mit diesen Daten und Konten sowie Endger\u00e4ten zu tun ist. Dabei ist essentiell, dass die Dokumente oder Bl\u00e4tter an einem sicheren Ort verstaut und gesichert sind und der Erbe auch von dem Ort Bescheid wei\u00df. Passwort-Manager k\u00f6nnen bei der Sicherung der Zugangsdaten helfen. Dort lassen sich die Passwortlisten einfach exportieren und anschlie\u00dfend sichern. Sollten die Daten nochmals verschl\u00fcsselt werden, ist es von gro\u00dfer Bedeutung, dieses Passwort an den Erben weiterzugeben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich besitzen Erblasser die M\u00f6glichkeit, mit ihren Dienstanbietern vertragliche L\u00f6sungen auszuhandeln, die regeln, was in einem Todesfall mit dem Konto passieren w\u00fcrde. Dies kann eine L\u00f6schung oder \u00dcbertragung des Nutzerkontos beinhalten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer wichtiger Punkt beim digitalen Nachlass ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht f\u00fcr den digitalen Bereich. Dies ist nur zu empfehlen, sollte man zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht mehr in der Lage sein, sich selbst um die Angelegenheiten k\u00fcmmern zu k\u00f6nnen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass dem Bevollm\u00e4chtigten die Zugangsdaten und Anweisungen f\u00fcr die Konten zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Falls es keine Vorsorgevollmacht gibt, kann ein Gericht einen Betreuer stellen, der sich im vorgegebenen Rahmen um digitale Angelegenheiten k\u00fcmmert, falls der Verbraucher aufgrund seiner gesundheitlichen Lage dazu nicht f\u00e4hig ist. Der Betreuer handelt nur im Rahmen des vom Gericht festgelegten Aufgabenkreises, welcher den W\u00fcnschen und dem Willen des Verbrauchers entspricht. Je nach Aufgabenbereich kann dies die Einsicht, Bearbeitung und L\u00f6schung von Konten oder Daten sowie die K\u00fcndigung von Vertr\u00e4gen betreffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u2026den Erben<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mit dem Tod gehen alle Rechte und Pflichten der digitalen G\u00fcter des Erblassers automatisch auf den Erben \u00fcber, solange nichts anderes in der letztwilligen Verf\u00fcgung festgelegt wurde. Dieser hat anschlie\u00dfend die M\u00f6glichkeit, Konten einzusehen, diese zu verwalten, Vertragsverh\u00e4ltnisse zu k\u00fcndigen und Konten zu l\u00f6schen, solange dies nicht zur Lebzeit mit dem Provider untersagt wurde. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich nach dem Willen des Erblassers zu richten und z.B. das Online-Konto entsprechend zu verwalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Wie oben beschrieben, bieten die verschiedenen Anbieter unterschiedliche M\u00f6glichkeiten nach dem Tod an. Diese sind sehr unterschiedlich und k\u00f6nnen sich jederzeit \u00e4ndern. Es ist daher ratsam, sich zum Zeitpunkt des Todes erneut zu informieren, um alle M\u00f6glichkeiten zu kennen.<\/li>\n\n\n\n<li>Falls die Erben ihre Rechte gegen\u00fcber einem Online-Dienstanbieter geltend machen m\u00f6chten, m\u00fcssen sie den Diensteanbieter \u00fcber den Erbfall informieren und auf Anfrage die Legitimation vorlegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Erben sollten, soweit es rechtlich m\u00f6glich ist, die E-Mail-Postf\u00e4cher des Verstorbenen der letzten 3-5 Jahre genauer untersuchen, um m\u00f6gliche unbekannte Benutzerkonten zu identifizieren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kritische Fragen<\/h2>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend sollen hier nochmal kritische Fragen aufgeworfen werden, die in Bezug auf das Thema aufkommen. Ihre Beantwortung ist dabei nicht m\u00f6glich. Die Fragen sollen aber Anlass geben, das Thema zugespitzt und damit \u00fcber den jetzigen Stand hinaus betrachten und zuk\u00fcnftige Herausforderungen erkennen zu k\u00f6nnen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Es stellt sich ganz allgemein die Frage nach dem (Nutzungs-)Recht der Daten von Personen, die keine Entscheidungs- und Handlungsf\u00e4higkeiten mehr besitzen. Laut dem 17. Artikel der DSGVO, hat jede Person Recht auf L\u00f6schung (&#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221;) seiner gespeicherten pers\u00f6nlichen Daten. In Hinblick auf dieses Recht, stellt sich die Frage, ob Unternehmen nach Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde nicht verpflichtet werden sollten, automatisch jegliche, pers\u00f6nliche Daten endg\u00fcltig zu l\u00f6schen, so wie auch die betroffene Person endg\u00fcltig aus dem Leben verschwunden ist? Oder noch weiter gedacht: sollten Erben &amp; Angeh\u00f6rige \u00fcberhaupt die M\u00f6glichkeit bekommen, \u00fcber die Daten des Verstorbenen zu entscheiden? Verbietet die Person nicht zur Lebzeit den Zugriff auf seine Daten (da vergessen oder pl\u00f6tzlicher Tod), werden diese by default an die Erben \u00fcbertragen. Doch welches Recht wird den Erben einger\u00e4umt, auf fremde Daten zuzugreifen? Entfernt der Tod jeglichen Anspruch auf Pers\u00f6nlichkeitsrecht und Datenschutz? Entspricht eine Whitelist-L\u00f6sung hier nicht mehr diesen Prinzipien zum Schutz und Wohl des Toten anstatt dem aktuellen Blacklist-Ansatz?<\/li>\n\n\n\n<li>Was passiert, wenn ein Verstorbener seinen digitalen Nachlass f\u00fcr immer sperren l\u00e4sst? W\u00fcrde das zu einem riesigen digitalen &#8220;Friedhof&#8221; f\u00fchren? Kann sowas \u00fcberhaupt noch verwaltet werden?<\/li>\n\n\n\n<li>Was ist, wenn eine Einsicht von Daten zu Social Media Profilen oder dem Online Banking zur Verhinderung oder Aufkl\u00e4rung von Straftaten o.\u00c4. hilfreich w\u00e4re? Man denkt an Amokl\u00e4ufe &amp; Co. &#8211; Welche Rechte des Toten gelten dann? Im Zeitalter von Cyberangriffen bekommen Passw\u00f6rter &amp; Co. eine ganz andere Relevanz.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>K\u00f6nnten Unternehmen den digitalen Nachlass von Verstorbenen nutzen, um personalisierte Werbung oder Produktvorschl\u00e4ge an ihre Hinterbliebenen zu richten?<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Blick in die Zukunft<\/h2>\n\n\n\n<p>Die vorangegangenen Texte haben sich viel damit besch\u00e4ftigt, hinterlassene digitale Werte zu l\u00f6schen, zu archivieren oder nicht mehr \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Doch was w\u00e4re, wenn der Erblasser oder die Hinterbliebenen dies gar nicht m\u00f6chten? In Zeiten der k\u00fcnstlichen Intelligenz liegt hier die Frage nahe, ob Verstorbene nicht virtuell weiterleben k\u00f6nnen. Inwiefern k\u00f6nnte der digitale Nachlass eines Menschen dazu genutzt werden, seine digitale Identit\u00e4t nach dem Tod weiterhin aktiv zu halten?<\/p>\n\n\n\n<p>Spekulativ gesprochen k\u00f6nnten die \u00fcber das Leben gesammelten Daten zum Training einer k\u00fcnstlichen Intelligenz verwendet werden, um den Toten zu erhalten: die Sprache wird aus Audiospuren von Videos und Sprachmemos der Person nachgestellt, das Gesicht aus Bildern modelliert und die Gedanken, Meinungen, Hobbies und Beziehungen durch die sozialen Medien analysiert und als KI-Modell wiedergegeben. Da kann der Kochblog der verstorbenen Tochter zum interaktiven Rezeptbuch mit Sprachausgabe der entsprechenden Stimme werden. Oder der Sprachassistent bleibt keine anthropomorphische Gestalt mehr, sondern wandelt sich zum verstorbenen Freund, mit dem man sich fr\u00fcher schon immer gut unterhalten konnte. Noch weiter gedacht: k\u00f6nnten digitale Hologramme oder Avatare in der Lage sein, den digitalen Nachlass einer Person aufrechtzuerhalten und sogar <em>neue<\/em> Erinnerungen zu schaffen?<\/p>\n\n\n\n<p>Was sich heute noch nach Sci-Fiction anh\u00f6rt, k\u00f6nnte zuk\u00fcnftig Realit\u00e4t werden und der Roboter der verstorbenen Oma sitzt beim Weihnachtsessen genauso am Tisch wie der Rest der Familie. Der digitale Nachlass beschr\u00e4nkt sich vielleicht bald nicht mehr nur auf Benutzerkonten und Dateien auf Festplatten, sondern es wird die Person selbst hinterlassen, in ihrer digitalen Form.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben den offensichtlichen technischen Fragen stellen sich dabei nat\u00fcrlich auch ethische Fragen: Wenn der digitale Fingerabdruck als Grundlage zur Modellierung einer virtuellen Identit\u00e4t verwendet wird, ist die Erinnerung an den Toten dann nicht weniger wert? Stellt es die Gesellschaft zufriedener als der alleinige Tod selbst oder verhindert es nicht den Trauerprozess, da die hinterlassene virtuelle H\u00fclle nicht mehr als ein unvollst\u00e4ndige Version von sich selbst ist? Wird die virtuelle H\u00fclle als Flucht aus der Realit\u00e4t des Todes genutzt?<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schlussfolgerung<\/h2>\n\n\n\n<p>Insgesamt muss man sich bewusst machen, dass der Nachlass sich nicht mehr nur auf analoge Medien und Werte beschr\u00e4nkt. Der digitale Mensch hinterl\u00e4sst nach seinem Leben eine Vielzahl an komplexen Daten. Es bleiben nicht nur ein paar Fotoalben \u00fcbrig, sondern ein virtuelles Abbild des Verstorbenen mit all seinen Accounts, Inhalten und Meinungen, die er jemals \u00f6ffentlich ge\u00e4u\u00dfert hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass diese Komplexit\u00e4t und Datenmenge zuk\u00fcnftig weiter zunehmen wird, ist unumstritten. Da Personen auch immer fr\u00fcher in ihrem Leben digitale Medien nutzen, wird man schon als Kind oder Teenager Inhalte und Konten erzeugen, die irgendwann als digitaler Nachlass gelten. Sich dieser Tatsache bewusst zu werden und sich darum genauso sorgf\u00e4ltig zu k\u00fcmmern wie nicht-digitale Werte, ist entscheidend, um den eigenen Willen einzufordern und Hinterbliebenen die B\u00fcrde einfacher zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Sache gilt aber jetzt schon als sicher: der Tod bringt keine automatische digitale Anonymit\u00e4t mit sich. Die virtuelle Identit\u00e4t wird auch nach dem Tod weiterhin bestehen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang und Zugriff. Diesen Nachlass nicht zu regeln, erscheint als die schlechteste Option von allen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>F\u00fcr die aufgef\u00fchrten Empfehlungen und Fakten wird keine Haftung f\u00fcr Vollst\u00e4ndigkeit und juristische G\u00fcltigkeit \u00fcbernommen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Literaturverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><\/ul>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>[1]<\/td><td>Stiftung Warentest, \u201eFacebook, Google und der Tod: So regeln Sie Ihren digitalen Nach\u00adlass,\u201c Stiftung Warentest, 22. Dezember 2021. [Online]. Available: https:\/\/www.test.de\/Digitaler-Nachlass-Wie-Sie-Ihren-Erben-das-Leben-leichter-machen-5028585-0\/. [Zugriff am 6 Juli 2023].<\/td><\/tr><tr><td>[2]<\/td><td>M. Kubis, M. Naczinsky, A. Selzer, T. Sperlich, S. Steiner und U. Waldmann, Der digitale Nachlass, Darmstadt: Fraunhofer SIT, 2019.<\/td><\/tr><tr><td>[3]<\/td><td>ERGO Direkt AG, \u201eDigitaler Nachlass: Was passiert nach dem Tod mit meinen Daten?,\u201c ERGO Direkt AG, [Online]. Available: https:\/\/www.ergo.de\/de\/Ratgeber\/todesfall\/digitaler-nachlass. [Zugriff am 6 Juli 2023].<\/td><\/tr><tr><td>[4]<\/td><td>Allianz Deutschland AG, \u201eDigitalen Nachlass regeln,\u201c Allianz Deutschland AG, 18. April 2023. [Online]. Available: https:\/\/www.allianz.de\/recht-und-eigentum\/rechtsschutzversicherung\/digitalen-nachlass-regeln\/. [Zugriff am 6 Juli 2023].<\/td><\/tr><tr><td>[5]<\/td><td>S.-H. Hahn, \u201eAbos und Accounts nach dem Tod: Wie Sie den digitalen Nachlass regeln,\u201c Zweites Deutsches Fernsehen, 22. Dezember 2022. [Online]. Available: https:\/\/www.zdf.de\/nachrichten\/panorama\/digitaler-nachlass-internet-100.html. [Zugriff am 6 Juli 2023].<\/td><\/tr><tr><td>[6]<\/td><td>Verbraucherzentrale NRW e.V., \u201eDigitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?,\u201c Verbraucherzentrale NRW e.V., 2 Februar 2022. [Online]. Available: https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/digitale-welt\/datenschutz\/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002. [Zugriff am 6 Juli 2023].<\/td><\/tr><tr><td>[7]<\/td><td>Norddeutscher Rundfunk, \u201eDigitaler Nachlass: Rechtzeitig mit Vollmacht vorsorgen,\u201c Norddeutscher Rundfunk, 13. M\u00e4rz 2023. [Online]. Available: https:\/\/www.ndr.de\/ratgeber\/verbraucher\/Digitaler-Nachlass-Rechtzeitig-mit-Vollmacht-vorsorgen,digitaleserbe107.html. [Zugriff am 7 Juli 2023].<\/td><\/tr><tr><td>[8]<\/td><td>Bundesgerichtshof, \u201eVertrag \u00fcber ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar,\u201c 12. Juli 2018. [Online]. Available: http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2018&amp;Sort=3&amp;nr=85390&amp;pos=0&amp;anz=115. [Zugriff am 18 Juli 2023].<\/td><\/tr><tr><td>[9]<\/td><td>P. Fiebig, \u201eWenn Tote auf Facebook sind,\u201c Deutschlandradio, 20. Juni 2018. [Online]. Available: https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/digitaler-nachlass-wenn-tote-auf-facebook-sind-100.html. [Zugriff am 20 Juli 2018].<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Digitalisierung hat unser Leben in den letzten Jahren stark gepr\u00e4gt. Allein in Deutschland sind bereits 87% aller Menschen ab zehn Jahren online [1]. Wir teilen unser Leben auf sozialen Netzwerken, nutzen Online-Banking und speichern unsere wertvollen Erinnerungen in der Cloud. Doch was geschieht mit all unseren digitalen G\u00fctern, sobald wir nicht mehr da sind? 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